Hunderte von Kirchen werden in den nächsten Jahren außer Dienst gestellt, weil die Zahl der Gottesdienstbesucher und Gemeindemitglieder sinkt und der Erhalt der Gebäude zu kostenintensiv ist. Wenn keine geeignete Nachnutzung, droht – besonders bei Kirchen aus der Nachkriegszeit – häufig der Abriss. Um diesen einzigartigen Bestand zu schützen, prüfen die Landschaftsverbände seit einiger Zeit intensiv die Denkmalwürdigkeit von Kirchen aus den 1950er bis 1970er Jahren. Für Umbau und Neunutzung kann dieser Status aber auch eine erhebliche Einschränkung bedeuten, den die Kirchen als Eigentümern als Nachteil empfinden. So auch bei der 1961 gebauten Kirche St. Elisabeth in Gladbeck-Ellinghorst, deren Fall im Oktober sogar vor Gericht landete. Die Kirche sollte abgerissen, an ihrer Stelle Wohngebäude errichtet werden. Das wurde durch die Eintragung als Denkmal verhindert. Der Gemeinde entgehen dadurch nicht nur die Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstücks, sie muss auch weiterhin die Kosten für die Instandhaltung der Kirche tragen. Die Gemeinde verklagte die Stadt auf Aufhebung des Denkmalschutzes – und verlor. Mehr Informationen gibt es unter www.derwesten.de.
Auch in anderen Städten könnte es so weit kommen. Was die Landschaftsverbände als besonderen kulturhistorischen Schatz bewerten, sind etwa für das Bistum Essen laut eines Berichtes der WAZ nur „Kirchenbauten in Massenfertigung“. Mehr dazu gibt es unter www.derwesten.de/region.
Ein Fragezeichen steht auch hinter dem Titel einer aktuellen Veranstaltungsreihe im Kölner DOMFORUM: „Kirchenbauten des 20. Jahrhunderts – Schätze unserer Zeit?!“ Bis Februar 2017 finden hier noch fünf Vorträge und Diskussionen statt, die sich unter anderem auch mit neuen Nutzungskonzepten für Kirchen sowie den Chancen und Grenzen der Umnutzung aus denkmalpflegerischer und kirchlicher Sicht befassen. Das gesamte Programm als PDF-Datei gibt es unterwww.domforum.de.