Cover der Publikation „Memorandum StadtBauKultur NRW 2020“.
Cover der Publikation „Memorandum StadtBauKultur NRW 2020“. Foto: Baukultur Nordrhein-Westfalen

Memorandum StadtBauKultur NRW 2020

Nordrhein-Westfalen ging 2001 mit der Landesinitiative StadtBauKultur NRW bundesweit voran. Wir können auf zehn Jahre außerordentlichen Engagements in Sachen Baukultur zurückblicken – und wollen darauf aufbauen. StadtBauKultur NRW 2020 stellt sich auch künftig der Aufgabe, Baukultur vor Ort erlebbar zu machen.

Nordrhein-Westfalen stellt sich auch künftig der Aufgabe, Baukultur vor Ort erlebbar zu machen und langfristig in unserem Land zu verankern. Nordrhein-Westfalen ging 2001 mit der Landesinitiative StadtBauKultur NRW bundesweit voran. Wir können auf zehn Jahre außerordentlichen Engagements in Sachen Baukultur zurückblicken – und wollen darauf aufbauen. Wir stellen uns damit in Deutschland dem Wettbewerb der Regionen um baukulturelle Standortqualität.

StadtBauKultur initiiert, moderiert und vernetzt landesweit Akteure, Initiativen und Institutionen. Sie sucht den Austausch mit anderen Länderinitiativen und der Bundesstiftung Baukultur. Seit Gründung von StadtBauKultur NRW im Jahr 2001 engagieren sich bereits die Architektenkammer, die Ingenieurkammer-Bau, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern, die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen. Auch in den kommenden Jahren wird die Initiative auf diese partnerschaftliche Zusammenarbeit setzen.

Der nordrhein-westfälische Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Harry K. Voigtsberger, hat im Jahr 2011 eine Arbeitsgruppe einberufen, die die Landesinitiative „StadtBauKultur NRW 2020“ neu konzipieren und die Themenschwerpunkte definieren sollte. Das Memorandum basiert auf den von der Arbeitsgruppe entwickelten Positionspapieren zu den Handlungsfeldern von „StadtBauKultur NRW 2020“. Das erste Memorandum der Landesinitiative „StadtBauKultur NRW“ aus dem Jahr 2001 diente hierbei als Arbeitsgrundlage und wurde fortgeschrieben. 

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Iris Tritthart

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