So müssen Eigentümer hohe Geldstrafen zahlen, wenn sie Mindeststandards – etwa funktionstüchtige sanitäre Anlagen und Heizungen – nicht einhalten. Hintergrund für die Entwicklung des neuen Rechtsinstruments ist die Diskussion um schlecht sanierte, überbelegte Wohngebäude in vielen NRW-Innenstädten sowie das Problem der Schrottimmobilien, mit dem sich auch StadtBauKultur NRW im Rahmen des Projekts „Gründerzeit“ beschäftigt.