Architekturfotografie ohne Architektur? – Panoramafreiheit bedroht
Sich im Internet mit Hilfe von Fotos einen Eindruck wichtiger Bauwerke zu verschaffen, obwohl man nicht vor Ort sein kann, ist in Deutschland eine Selbstverständlichkeit.
Die so genannte Panoramafreiheit garantiert hierzulande, dass dauerhaft im öffentlichen Raum sichtbare Kunstwerke wie Skulpturen oder Architektur fotografiert sowie frei und auch kommerziell genutzt werden dürfen. In Frankreich beispielsweise ist das anders, dort herrscht keine Panoramafreiheit. Deswegen dürfen beispielsweise Fotos vom Eiffelturm nur ohne Erlaubnis veröffentlicht werden, solange sie bei Tag aufgenommen wurden, weil das Urheberrecht des Erbauers schon erloschen ist. Die nächtliche Beleuchtung jedoch ist jünger und erfordert zur Veröffentlichung das Einverständnis der Lichtkünstler.
Im Zuge einer Angleichung des Urheberrechts der einzelnen EU-Mitgliedsländer war nun im Gespräch gewesen, einer EU-weiten Regelung nicht die Panoramafreiheit, sondern das strikte französische Modell zugrunde zu legen. Ein solches Gesetz hätte vor allem den Zugang zu Fotos moderner und zeitgenössischer Architektur stark eingeschränkt. Dagegen hat insbesondere die Wikipedia Stellung bezogen, die ihre Fotos unter einer „Creative Commons“-Lizenz zur freien Verfügung stellt und damit auch einen kommerziellen Gebrauch ermöglicht. Um zu demonstrieren, wie Architekturfotografie ohne Architektur aussehen würde, erstellte die deutsche Wikipedia einige aussagekräftig bearbeitete Bilder. In der Abstimmung haben die EU-Parlamentarier nun letztendlich die Orientierung am französischen Gesetz abgelehnt, um die Panoramafreiheit dort, wo sie gilt, beizubehalten und in den Ländern, in denen sie nicht gilt, auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen zur Diskussion, insbesondere mit Blick auf die Verwendung von Fotos in sozialen Medien, liefert die Welt unter www.welt.de.
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