03.05.2024
Mehr Grün auf Gewerbeflächen
In Dormagen entsteht ein Gewerbequartier, das Klimaschutz und Nachhaltigkeit besonders berücksichtigt. Die Stadt setzt dazu gezielt den Bebauungsplan ein.
Ist das Zufall? Diese Frage darf gestellt werden, denn die Lebensmittelhersteller sind selber für das Haltbarkeitsdatum auf ihren Produkten verantwortlich und könnten neben dem Wohl ihrer Kunden noch ganz andere Beweggründe haben.
Die Folge ist, dass große Mengen genießbarer Lebensmittel im Müll landen. Über 80 Kilogramm sind es pro Person jedes Jahr, dazu eine Menge Energie, die für Herstellung und Transport aufgewendet werden muss. Dem will die Politik nun ein Ende machen und fordert eine Alternative für das alte Mindesthaltbarkeitsdatum. In wenigen Monaten soll eine entsprechende EU-Richtlinie vorliegen. Aber was auch immer Brüssel vorschreiben wird, für den Konsumenten empfiehlt sich die individuelle Prüfung: Einfach mal den Deckel aufmachen und probieren.
Eine individuelle und sachkundige Prüfung ist auch geboten, wenn es um die Haltbarkeit von Bauwerken geht. Die haben nämlich kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sind aber für ein Vielfaches an Abfällen und Energieverbrauch verantwortlich. Rund 200 Millionen Tonnen Abfall produziert die deutsche Bauwirtschaft im Jahr. Darin enthalten sind jede Menge nicht erneuerbare Stoffe, die bestenfalls im Straßenbau wiederverwendet werden können. Darum sollte das „Wegwerfen“ von Bauwerken ebenso vermieden werden wie das Wegwerfen von Lebensmitteln.
Ganz anders sieht das die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. in ihrer kürzlich veröffentlichten Studie „Bestandsersatz 2.0“. Folgt man der Argumentation der Autoren, dann gibt es doch so etwas wie ein Haltbarkeitsdatum von Gebäuden, und das sei bei Millionen von Gebäuden bereits abgelaufen. Und auch in diesem Falle sind Eigeninteressen der Hersteller zumindest nicht auszuschließen, denn die Auftraggeber der Studie stammen aus der Baustoffindustrie, dem Baugewerbe und der Wohnungswirtschaft.
Folgt man der Studie, dann haben vor allem die Wohnungsbestände der Baualtersklasse 1949 bis 1978 ihr Verfallsdatum überschritten – jene Bestände also, die vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung oder einer der nachfolgenden Verordnungen zur Energieeinsparung errichtet wurden. Diese Gebäude seien technisch veraltet, die Grundrisse nicht zeitgemäß und die Bäder zu klein. Die Empfehlung der Autoren: zwei Drittel dieser Bestände abreißen und durch Neubau ersetzen, am besten mit Unterstützung des Bundes.
Bemerkenswert an dieser Empfehlung ist, dass sie die gleichen Argumente in Stellung bringt, die man auch schon in der Nachkriegszeit bemühte, als man Wohnungsbestände aus der Vorkriegszeit in großem Stile beseitigte, um an ihrer Stelle die in der Studie kritisierten Gebäude zu erreichten. Auch die Vorkriegsbestände galten als technisch veraltet, die Grundrisse waren unzeitgemäß und die Bäder zu klein. Heute zählen diese Häuser, wenn sie den Zerstörungen durch Krieg und Wiederaufbau entgangen sind, häufig zu den beliebtesten auf dem Immobilienmarkt.
Aber auch an anderer Stelle wirft die Studie Fragen auf. Zum Beispiel dort, wo sie ihre Empfehlung mit dem Klimaschutz untermauert. Richtig ist, dass Neubauten nach heutigem Standard weniger Heizenergie benötigen und darum weniger CO2 verursachen als vergleichbare Altbauten. Was die Studie aber nicht berücksichtigt ist die Energie, die für den Abriss und den Neubau aufgewendet werden muss, bevor man ein neues Haus in Betrieb nehmen kann. Bis man diese Energie wieder eingespart hat, muss das neue Haus etliche Jahre in Betrieb gewesen sein, erst dann tut man etwas Gutes für die Umwelt. Wer sofort etwas Gutes tun will, der sollte einfach auf Ökostrom umsteigen. Damit lässt sich billiger und besser CO2 einsparen als mit jedem Neubau.
Auch in Bezug auf den Verbrauch von nicht erneuerbaren Rohstoffen ist der Ersatzneubau nicht die bessere Alternative. Würde man stattdessen den Bestand intensiver und intelligenter nutzen, könnte der Verbrauch erheblich gesenkt werden. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes könnte auf diese Weise die jährliche Inanspruchnahme von Rohstoffen um 30 Prozent und von Bauland sogar um über 80 Prozent gesenkt werden.
Und welche Rolle spielt der architektonische oder denkmalpflegerische Wert eines Gebäudes, wenn es um die Frage nach Erhalt oder Abriss geht? In der vorliegenden Studie zumindest keine. Man stelle sich nur mal vor, die Autoren der Studie hätten nicht die Gebäude der Nachkriegszeit ins Visier genommen, sondern Gebäude einer anderen Baualtersklasse, dann hätte ihre Empfehlung für Abriss und Neubau sicherlich für Kopfschütteln gesorgt. Aber da die Bestände der Nachkriegszeit heutzutage kaum Rückhalt in Politik und Öffentlichkeit genießen, regt sich kein Widerspruch. Der kommt womöglich erst, wenn es zu spät ist – so wie bei vielen Gebäuden aus der Vorkriegszeit, die wir aus heutiger Sicht lieber nicht abgerissen hätten.
Darum gilt auch für Gebäude: Lieber kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern besser die individuelle und sachkundige Prüfung des Einzelfalls.
Links zur Studie "Bestandsersatz 2.0 – Potenziale und Chancen: Studie zur aktuellen Bewertung des Wohngebäudebestands in Deutschland unter Berücksichtigung von Neubau, Sanierung und Bestandsersatz":
www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de
www.welt.de
Studie im pdf-Format:
www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/w/files/studien-etc/studie-bestandsersatz-2.0.pdf