NRW fördert „Kunst und Bau“ bei großen Baumaßnahmen. Baukultur NRW im Landesbeirat
Die NRW-Landesregierung hat beschlosssen, bei großen Baumaßnahmen des Landes Kunst am Bau zu fördern. Baukultur NRW wird in einem Landesbeirat mit weiteren Akteur*innen die Bauherr*innen beraten.
NRW-Landesregierung fördert „Kunst und Bau“ bei großen Baumaßnahmen. Baukultur Nordrhein-Westfalen mit Vertretung im Landesbeirat
Die Landesregierung hat beschlossen, dass bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes künftig wieder verpflichtend Leistungen zur künstlerischen Ausgestaltung an bildende Künstler*innen vergeben werden. „Ziel ist es, durch die Verbindung von Kunst und Bau die Baukultur des Landes sichtbar und nachhaltig in vorbildlicher Weise zu stärken. Durch die künstlerische Ausgestaltung soll ein direkter Bezug zwischen Öffentlichkeit, Gebäude und Nutzung hergestellt werden. Sie soll jeweils einen speziellen Orts- und Objektbezug haben und dazu beitragen, Akzeptanz und Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer mit ihrem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit herzustellen und Standorten ein zusätzliches Profil verleihen“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Baukultur Nordrhein-Westfalen mit Vertretung im Landesbeirat
Die entsprechenden Verfahrensregeln für die Beteiligung bildender Künstler*innen sind in einer neuen Richtlinie zu Kunst-und-Bau festgelegt. Für Kunst-und-Bau-Projekte sind transparente Verfahren – in der Regel Wettbewerbe – durchzuführen. Ein Landesbeirat mit Vertreter*innen der für Kultur und Bauen zuständigen Ministerien, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes (BLB NRW) und Baukultur Nordrhein-Westfalen sowie einer Künstlerin oder eines Künstlers und zwei Fachwissenschaftler*innen wird die Bauherr*innen künftig beraten.
In den vergangenen Jahren hat sich Baukultur Nordrhein-Westfalen für die verbindliche Wiedereinführung der besonders öffentlichen Kunstform „Kunst und Bau“ eingesetzt. Die Initiative Baukultur Nordrhein-Westfalen zeigt auf einer Website gelungene Kunst-und-Bau-Objekte im Land. Akteur*innen berichten über ihre Perspektiven, Ideen und Erfahrungen. Ergänzt wird dies durch Informationen über aktuelle Aktivitäten und Prozesse zu Kunst und Bau in NRW. Daneben hat Baukultur Nordrhein-Westfalen drei Publikationen veröffentlicht, die weitere Einblicke ins Thema geben. Im Jahr 2022 wird die Initiative eine mobile Ausstellung zu „Kunst und Bau“ durch Nordrhein-Westfalen wandern lassen.
Baumaßnahmen des Landes künftig wieder mit Kunst und Bau
Als öffentlicher Bauherr trägt das Land eine besondere baukulturelle Verantwortung. Kunst-und-Bau-Projekte leisten mit ihrem unmittelbaren künstlerischen Bezug dazu einen wichtigen Beitrag. Der ausgewählte Begriff „Kunst und Bau“ – statt dem vielerorts verwendeten „Kunst am Bau“ – soll dabei verdeutlichen, dass Kunst im Baukontext keine der Architektur dienende Funktion hat, sondern eine eigene, freie Qualität besitzt. Im besten Sinn entsteht eine Symbiose zwischen dem Bauwerk und der künstlerischen Arbeit.
Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft, betont: „Für die Landesregierung ist die Stärkung der Baukultur des Landes ein wichtiges Anliegen. Das Land kann mit hochwertigen Gebäuden jenseits einer standardisierten und austauschbaren Architektur einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadtbaukunst hin zu mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität leisten. Die Kunst bietet die Chance, sich jenseits des Dekorativen mit der öffentlichen Funktion eines Gebäudes auseinanderzusetzen. Die Richtlinie eröffnet zudem Künstlerinnen und Künstlern neue Möglichkeiten und stellt damit auch eine konkrete Förderung der Kunstproduktion dar. Teil dessen ist auch die Verankerung von fairen Honoraren für die künstlerische Leistung.“
„Der Staat baut im und für den öffentlichen Raum. Er trägt damit zur Identität des jeweiligen Standortes bei. Kunst kann dabei helfen, eine Brücke zu schlagen. Sie kann Harmonie erzeugen, Kontroversen aufdecken, Fragen stellen und Antworten geben. Die Kunst am staatlichen Bau ist ein Dialog zwischen Staat und Gesellschaft. Diesen Dialog unterstützt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen mit zahlreichen Bauvorhaben, bei denen der Kunst Raum geboten wird“, bekräftigt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, zu dessen Geschäftsbereich auch der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB NRW) gehört.
Die neue Richtlinie ist eine verbindliche Vorgabe für Projekte, deren Bauwerkskosten den Wert von 15 Millionen Euro übersteigen. Ab diesem Wert ist die Eignung für ein Kunst-und-Bau-Projekt grundsätzlich zu prüfen. Die vorgegebenen Ausgaben dafür betragen laut Richtlinie ein Prozent der Bauwerkskosten, sind aber auf eine halbe Million Euro (Materialkosten und Honorar) begrenzt. Auch bei anderen Gebäuden kann ein Kunst-und-Bau-Projekt durchgeführt werden, denn auch kleinere öffentliche Gebäude an exponierter Stelle stehen für die Baukultur des Landes. Die neue Regelung löst die bisherigen Verfahren, die unter dem Titel „Kunst am Bau“ firmierten, ab und schafft einheitliche und verbindliche Vorgaben.
Baukultur Nordrhein-Westfalen ist als Institution im Land die Adresse für Baukultur. Wir initiieren, organisieren, vernetzen und kommunizieren aktuelle baukulturelle Themen. Dazu kooperiert Baukultur Nordrhein-Westfalen mit vielen Partnern und unterstützt beispielhafte Projekte Dritter. Mit dem eigenen Museum der Baukultur präsentiert und inszeniert Baukultur Nordrhein-Westfalen wichtige gesellschaftliche Fragen und Entwicklungen – in NRW und über die Landesgrenzen hinaus. Diese Form eines mobilen Museums der Baukultur ist weltweit einzigartig. Baukultur Nordrhein-Westfalen führt die Arbeit der Vereine StadtBauKultur NRW und Museum für Architektur und Ingenieurkunst NRW (M:AI) zusammen, die seit 2001 Themen der Baukultur verantwortet und umgesetzt haben. Gefördert wird Baukultur Nordrhein-Westfalen vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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