Unsere gebaute Umwelt bestimmt maßgeblich unser Wohlbefinden und damit unsere Lebensqualität. Da dieser Einfluss meist unbewusst wahrgenommen wird, liegt eine wichtige Aufgabe darin, das Wissen und die Sensibilität für diese Zusammenhänge zu vermitteln und die Urteilsfähigkeit aller zu verbessern. Insbesondere den am Planen und Bauen beteiligten Akteuren kommt hierbei eine große Verantwortung zu. Sie stehen jedoch auch vor der Herausforderung, baukulturelle Aspekte vor dem Hintergrund wirtschaftlicher, konstruktiver, organisatorischer und zeitlicher Zwänge zu achten. Gestaltungsbeiräte nehmen hier eine Schlüsselfunktion ein. Sie können vor Ort ganz konkret helfen, für stadtgestalterisch-ästhetische Fragen sensibilisieren und unabhängig, überparteilich und sachbezogen Rat geben. Die Mitsprachemöglichkeiten reichen von öffentlichen Gebäuden über Gestaltungssatzungen bis hin zur Möblierung von Straßenräumen. Ob es sich im einzelnen um Beiräte für Stadtgestaltung, Architektenbeiräte oder Beiräte für besondere städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen handelt; sie alle arbeiten ehrenamtlich und zielen mit ihren Empfehlungen für anstehende Baumaßnahmen auf die Berücksichtigung baukultureller Aspekte.
Die Ergebnisse der vom Landesinstitut für Bauwesen durchgeführten Untersuchung zu Strukturen und Erfahrungen der 17 in Nordrhein-Westfalen tätigen Gestaltungsbeiräte wurden in der Blauen Reihe vom Europäischen Haus der Stadtkultur in 2003 veröffentlicht.
Beispiele aus der Beiratsarbeit in den Städten Aachen, Bielefeld, Bocholt, Gütersloh, Herford, Köln, Krefeld, Münster und Unna zeigen die Vielschichtigkeit der Aufgabenstellungen und geben Einblicke in die Optionen und Grenzen dieses Instruments.