„Orte des Fortschritts“ können demnach nicht nur Forschungseinrichtungen oder innovative Gewerbebetriebe sein, sondern auch stadträumliche und bauliche Projekte, die sich in vorbildlicher Weise den Herausforderungen der Zukunft annehmen: z.B. in den Bereichen Gewerbeentwicklung, Kreativquartier, neue gemischte Wohnformen, Quartiers- und Mobilitätsentwicklung, energetisches Quartier, Kirchenumnutzung etc.. Bewerbungen für die Auszeichnung "Orte des Fortschritts" können noch bis zum 13. Februar 2015 eingereicht werden.
Weitere Informationen, sowie Hinweise zum Verfahren und eine Übersicht der bereits ausgezeichneten Institutionen finden Sie unter www.wissenschaft.nrw.de