Leer stehende Kirchen werfen viele Fragen auf

Immer wieder werden leerstehende Kirchengebäude abgerissen, doch mittlerweile ist die Empörung darüber nicht mehr ganz so groß wie in den Anfängen der Kirchenschließungen vor circa 20 Jahren.

Leerstehende Kirche St. Barbara in Duisburg-Rheinhausen. Foto: Christian Huhn.
Leerstehende Kirche St. Barbara in Duisburg-Rheinhausen. Foto: Christian Huhn.

Zurzeit werden beispielsweise die Reste der St. Stephanus-Kirche in Essen-Holsterhausen und der Hoffnungskirche in Düsseldorf-Garath abgetragen. Während für Letztere ein Neubau des Hildegardisheims der Caritas entsteht, gibt es noch keine Pläne für das nun freiwerdende Grundstück in Essen. War dieser Abbruch also vonnöten? Welche alternativen Lösungsansätze gibt es?

Antworten auf diese und weitere Fragen möchte Monika Willer, Journalistin für die regionale Tageszeitung Westfalenpost, finden. Mit der Artikelserie „Kirchensterben“ widmet sie sich seit Anfang 2018 den ganz unterschiedlichen Fragestellungen, die mit Kirchenschließungen einhergehen – von der Frage nach der Zuständigkeit bis zu der, ob ehemalige Kirchen in Moscheen umgewandelt werden dürfen. Sie beschreibt außerdem die bisherigen Entwicklungen in den verschiedenen Bistümern und Landeskirchen, die sich mit einem starken Rückgang der Gemeindemitglieder konfrontiert sehen. Die Menge und Vielfalt an Informationen zeugen von einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik und machen die Stärke der Artikel aus. Daten und Fakten sind gut recherchiert und werden dem Leser in Grafiken und Diagrammen ebenso veranschaulicht wie die Meinungen beteiligter Personen. Im Interview mit Tim Rieniets wird beispielsweise aufgezeigt, welche Problematiken häufig bei der Nachnutzung von Kirchengebäuden auftreten. Er weist auf die besondere Bedeutung der Anfangsphase hin, in der die Gefahr besteht, dass einzelne Kirchengemeinden aus Unwissenheit falsche Weichen für die Zukunft stellen. Eine besondere Situation bei der Umnutzung von Kirchen ergäbe sich auch aus dem Selbstverständnis der Kirchenvertreter: Für sie seien nicht alle Umnutzungskonzepte mit den kirchlichen Vorstellungen vereinbar, weshalb sie eine gewisse Einflussnahme auf die spätere Nutzung der Kirchengebäude, die sie verkaufen oder verpachten möchten, für sich beanspruchen würden.

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, können Sie den kompletten Inhalt der Artikelserie über das kostenpflichtige Abonnement „WP plus“ der Westfalenpost unter www.wp.de einsehen. 

Weitere Informationen zu den aktuellen Kirchenabrissen finden gibt es unter www.waz.de und www.rp-online.de.

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