Hinzu kommen beim sozialen Wohnungsbau Vorschriften, an welche die staatliche Förderung gebunden ist. Im Jahr 1960 wurde das erste einheitliche Bundesbaugesetz für die BRD verabschiedet. Es stellte den Endpunkt einer langen Gesetzesgenese dar, die ihren Anfang im Jahr 1794 mit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht genommen hatte. Deutschland hat im Gegensatz zu seinen Nachbarländern sehr hohe Baustandards. An die Bauausführung, an die technische Gebäudeausstattung und den Innenausbau, aber auch an die Umgebung von Bauwerken werden hohe Qualitätsansprüche gestellt. Diese Standards sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen, da sie zusammen mit dem Erwerb von Bauland, die großen Kostentreiber beim Bauen sind.
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